Transnational Law (LL.M.)

Kurzübersicht

15–35 Studierende | 2 Semester Regelstudienzeit

Internationale Ausrichtung | Optionaler Auslandsaufenthalt |  Interdisziplinäres Wahlpflichtangebot
Optimale Betreuung | Doppelabschluss zweier Universitäten möglich

Informationsbroschüre Master 2022/23 der Universität Bremen, S. 38 (uni-bremen.de)

Beschreibung des Studiengangs

Moderne Gesellschaften werden zunehmend von sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen geprägt, die die traditionellen Grenzen der Nationalstaaten überschreiten. Märkte sind über ihre nationalen Regulierungssysteme und die internationale Politikkoordination hinausgewachsen. Transnationale Unternehmen und grenzüberschreitend tätige Organisationen und Netzwerke interagieren auf neue Arten und setzen neue Governance-Standards. Transnationale Migration, Mobilität und Fortschritte in der Informations- und Kommunikationstechnik verändern das Denken und den öffentlichen Diskurs. Ansteckungseffekte von Finanzkrisen, der Klimawandel und andere wesentliche Entwicklungen legen die Interdependenzen moderner Gesellschaften durch unkoordinierte transnationale Aktivitäten offen, die neue institutionelle Antworten erfordern. Dieses Masterprogramm beschäftigt sich mit diesem, unter dem Begriff der Transnationalisierung bekannten, Phänomen und dessen Auswirkung auf die Entwicklung des Rechts.

Studienverlauf

Studienverlauf A (ggf. Doppelabschluss)

Studienverlauf A bietet die Möglichkeit im ersten Fachsemester einen Auslandsaufenthalt an einer der mit Bremen oder Oldenburg kooperierenden Universitäten zu verbringen. Es können sowohl die Kooperationen an der Universität Bremen am Fachbereich VI (Rechtswissenschaften) als auch die Kooperationen an der Fakultät II (Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften) der Universität Oldenburg genutzt werden. Dabei werden Module im Gesamtumfang von 30 CP an einer juristischen Fakultät einer ausländischen Universität belegt und später in Bremen angerechnet. Unter Umständen kann auf diese Weise auch ein zweiter Masterabschluss von der kooperierenden Universität erlangt werden.

Das zweite Fachsemester findet in Oldenburg und in Bremen statt. Die verbleibende Anzahl der Wahlpflichtmodule muss dann belegt werden. Die genaue Anzahl der Module hängt von der im ersten Semester getroffenen Wahl ab. Insgesamt müssen im Verlaufe des Studiums vier Wahlpflichtmodule belegt worden sein.
Das zweite Fachsemester umfasst auch das Masterabschlussmodul (Begleitseminar, Masterarbeit und Kolloquium). Das Kolloquium muss spätestens Mitte September erfolgen, d.h. die Masterarbeit muss bis Ende Juli eingereicht werden, da die Betreuer acht Wochen benötigen, um die Masterarbeit zu bewerten, es sei denn, es wird eine kürzere Frist ausdrücklich festgelegt. In jedem Fall sollten das Thema und die Betreuer*innen der Masterarbeit spätestens im Februar und März feststehen, so dass die Abfassung der Masterarbeit im April beginnen kann.

Studienverlauf B

Studienverlauf B sieht kein Auslandssemester vor und ist inhaltlich stärker auf das Phänomen der Transnationalisierung des Rechts fokussiert. Im ersten Semester werden die Pflichtmodule „Methoden transnationaler Rechtswissenschaft“, „Transnationales Recht I“ und „Transnationales Recht II“ belegt. Zusätzlich werden mindestens zwei weitere Wahlpflichtmodule aus dem Modulangebot der Universitäten Oldenburg und Bremen belegt. Wir empfehlen den Studierenden im ersten Semester mehr Wahlpflichtkurse, d.h. drei bis vier, zu belegen, um sich im darauffolgenden Semester verstärkt auf die Masterarbeit konzentrieren zu können.

Im zweiten Semester sind weitere Wahlpflichtmodule sowie das Masterabschlussmodul (Begleitseminar, Masterarbeit, Kolloquium) zu belegen. Die Zahl der zu wählenden Wahlpflichtmodule hängt von der Anzahl der im ersten Semester belegten Module ab. Insgesamt müssen im Verlauf des Studiums vier Wahlpflichtmodule belegt worden sein. Es ist zu beachten, dass für die Zulassung zur Masterarbeit ein mindestens fünfmonatiger Auslandsaufenthalt durch ein Studium an einer Hochschule außerhalb Deutschlands nachzuweisen ist; damit ist für Bewerber ohne eine solche vorherige Auslandserfahrung ohne automatische Verlängerung der Regelstudienzeit nur der Studienverlaufsplan A möglich. Die Masterarbeit muss, einschließlich des Kolloquiums, bis Mitte September abgeschlossen sein, um das Studium in der Regelstudienzeit (2 Semester) abzuschließen, da die Betreuer acht Wochen benötigen, um die Masterarbeit zu bewerten, es sei denn, es wird eine kürzere Frist ausdrücklich festgelegt. Das Thema und die Prüfer*innen der Masterarbeit sollten spätestens im Februar bzw. im März feststehen.

Wichtige Information

für Masterstudierende im Wintersemester 2022/2023

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Schon gewusst?

50 % der Veranstaltungen sind englischsprachig. Insgesamt kann zwischen 24 Modulen gewählt werden.

Berufliche Möglichkeiten

Das Masterprogramm schließt mit dem Master of Laws (LL.M.) „Transnational Law“ (Hanse Law School) ab, der gemeinsam von der Universität Bremen und der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg verliehen wird. Dieser akkreditierte Abschluss stellt eine wertvolle Ergänzung zum bereits erworbenen Abschluss aus dem Vorstudium dar. Unsere Absolvent*innen sind u.a. als Rechtsberater*innen in Unternehmen oder als Referent*innen in Unternehmen, Verbänden oder Behörden tätig. Weitere Berufsmöglichkeiten ergeben sich als Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen mit oder ohne Promotion an Hochschulen, in Behörden oder Kanzleien.

Der Masterabschluss ermöglicht Studierenden die Aufnahme einer Promotion an der Universität Bremen oder der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.

Bewerbung

Bewerbungsfrist

Für das 1. Fachsemester: 31. Mai

Wenn das vorangegangene Bachelorstudium bis zum Bewerbungsschluss am 31. Mai noch nicht abgeschlossen ist, jedoch Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 210 CP erbracht worden sind, ist eine Antragstellung zum Wintersemester als Studienanfänger*in möglich. Voraussetzung ist, dass die Bewerbung die weiteren Aufnahmevoraussetzungen bis auf die Sprachkenntnisse erfüllt. Im Falle einer Zulassung müssen für die Immatrikulation der erfolgreiche Bachelor-Abschluss sowie die geforderten Sprachkenntnisse spätestens zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn nachgewiesen werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt online über das Masterportal des Sekretariats für Studierende der Universität Bremen. Die Antragsstellung ist ca. 8 Wochen vor der Bewerbungsfrist möglich. Für Sonderanträge (z.B. Fortgeschrittene, Härtefälle) bitte nur die Formulare nutzen, die von der Universität Bremen auf der Webseite zur Verfügung gestellt werden. Alle Unterlagen, die mit der Einschreibung eingereicht werden müssen, werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt.

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